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Das Parlament stimmt der Übersteuerung kantonaler oder städtischer Mindestlöhne durch Gesamtarbeitsverträge zu

25. Juni 2026 – Mit einer Gesetzesänderung im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen macht das Parlament den Weg frei für die Übersteuerung kantonaler oder städtischer Mindestlöhne durch Gesamtarbeitsverträge. Der Schweizerische Städteverband ist von diesem Entscheid enttäuscht, weil er die Gemeindeautonomie untergräbt und sozialpolitisch kritisch zu beurteilen ist.

Das Parlament hat einer Gesetzesänderung zugestimmt (24.096), welche die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vorsieht, selbst wenn sie unter kantonalen oder städtischen Mindestlöhnen liegen. 


Noch am 10. Juni 2026 hatte das Bundesgericht geurteilt, dass die Mindestlohnregelungen der Stadt Zürich und Stadt Winterthur gültig sind und nicht gegen das kantonale Recht verstossen. Diese Städte können also Mindestlöhne einführen, werden nun aber vom Bund direkt wieder übersteuert und in ihren Bemühungen zur Armutsbekämpfung eingeschränkt. 


Die vom Parlament beschlossene Übersteuerung verstösst klar gegen das Prinzip des Föderalismus, da es die Kantons- respektive Gemeindeautonomie einschränkt. Der Schweizerische Städteverband ist irritiert, dass von der Stimmbevölkerung in Kantonen, Städten und Gemeinden beschlossene sozialpolitische Massnahmen nachträglich durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene übersteuert werden. 


Die Gesetzesänderung ist auch aus sozialpolitischer Perspektive kritisch zu beurteilen, da rund die Hälfte der Tieflohnbetroffenen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen beschäftigt sind. 

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